Tipico beschließt mit der Bundesliga International eine Sponsoring-Vereinbarung
Der Sportwettanbieter Tipico.de wird zukünftig offizieller Partner der deutschen ersten und zweiten Bundesliga, dies wurde am Mittwoch dem 10.01.2018 offiziell bekannt gegeben. Dazu haben die DFL-Tochtergesellschaft Bundesliga International und einer der größten Anbieter im Bereich der Sportwetten, Tipico eine Sponsoring Vereinbarung geschlossen, die bis zur Fußballsaison 2020/21 gültig ist. Die Partnerschaft beginnt schon ab Januar 2018 und enthält Regelungen über drei verschiedene Bestandteile.
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Die Partnerschaft zwischen Tipico und der Bundesliga
Zum einen ist festgelegt, dass der Wettanbieter Tipico ab sofort den offiziellen Status der Partnerschaft mit der ersten und der zweiten deutschen Bundesliga erhält. Somit darf Tipico zum Beispiel die Logos der ersten und zweiten Bundesliga nutzen, um damit auf seinen Social Media Plattformen, auf der Internetseite, in den Wettbüros und bei anderen Veranstaltungen zu werben.
Das Matching Offer Right
Außerdem ist in der Vereinbarung geregelt, dass Tipico ab dem Januar 2018 ein sogenanntes „Matching Offer Right“ erhält. Dieses Erstverhandlungsrecht, wie es auf deutsch genannt wird, legt fest, dass der Sportwettenanbieter bspw. bestimmte Sonderwerbeformen mit verschiedenen nationalen Partnern und Lizenznehmern exklusiv nutzen darf. Außerdem garantiert die DFL-Tochtergesellschaft Bundesliga International Tipico eine Branchenexklusivität bei Buchungen. Das heißt also, wenn die deutsche Bundesliga Werbeanzeigen bei einem Sportwettanbieter buchen möchte, dann muss Tipico hier bevorzugt werden und die Buchung bei anderen Wettanbietern ist nicht möglich.
Werbevereinbarungen
Zu dem dritten Bestandteil der Vereinbarung gehört, dass Digitalpaket. Dieses regelt, dass die DFL auf all seinen medialen Plattformen Werbeanzeigen von Tipico einbindet und dort auch die offizielle Partnerschaft publiziert. Zudem wird Tipico an den Banden bei offiziellen Spielen in der Bundesliga zu lesen sein. Die Club-Rechte dürfen hingegen entsprechend der Vereinbarung nicht werblich genutzt werden.
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